Förderungen für Elektromobilität für die Jahre 2019 und 2020
Im Rahmen einer Förderungsaktion wird in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für den betrieblichen und privaten Einsatz unterstützt.
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 und ≤2t höchstzulässiges Gesamtgewicht). Dabei muss die vollelektrische Reichweite des PKW mindestens 50km betragen. Der Brutto-Listenpreis des PKW darf für den betrieblichen Einsatz 60.000 € und für den privaten Einsatz 50.000 € nicht überschreiten.
Ebenso ist die Förderung von geleasten Fahrzeugen zulässig. In diesen Fällen ist die Leistung einer Depotzahlung bzw. einer Vorauszahlung von mindestens 1.800 bzw. 900 € brutto vor der Antragstellung erforderlich.
Die Förderung beträgt:
- 1.500 € für E-PKW mit reinem Elektroantrieb und Brennstoffzelle bzw.
- 750 € pro Fahrzeug für Plug-In-Hybrid und Range Extender.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil iHv 1.500 € pro reinem Elektroantrieb und Brennstoffzelle bzw. 750 € pro Plug-In-Hybrid und Range Extender gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext E-Mobilitätsbonusanteil in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden und wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.
Im Zuge des Kaufs eines E-PKWs wird auch die Anschaffung einer Heimladestation (Wallbox) oder eines intelligenten Ladekabels gefördert.
Die Förderung beträgt:
- 200 € für ein intelligentes Ladekabel oder
- 200 € für eine Heimladestation in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
- 600 € für eine Heimladestation in einem Mehrparteienhaus.
Weiters wird die Anschaffung von Elektro-Zweirädern (E-Mopeds, E-Motorräder), Elektro-Fahrrädern (mindestens 10 Stück) im betrieblichen Einsatz und Transporträdern mit einem Ladegewicht > 80kg gefördert.
Die Förderung beträgt:
- 500 € pro E-Motorrad
- 350 € pro E-Moped
- 200 € pro Elektro-Transportrad
- 100 € pro Elektrofahrrad.
Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines E-Mobilitätsbonus und dessen Nennung auf der Rechnung.
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.emob.klimafonds.gv.at/registrierung und ist längstens bis 31.12.2020 möglich. Innerhalb von 24 Wochen nach der Registrierung sind die Antragsunterlagen über die Online-Plattform zu übermitteln. Die Antragstellung für die Förderung kann erst nach der Online-Registrierung sowie dem Kauf und der Zulassung des Fahrzeuges durch den Fahrzeughalter erfolgen.
(Renate Schneider) 07/2019