Anmeldung von Dienstnehmerinnen
Warum die Dienstgeberin so viele Daten bekanntgeben muss.
Bei der Anmeldung von Dienstnehmerinnen ist es aktuell mit einer sog. „reduzierten Anmeldung“ schnell erledigt. Mit Name, Versicherungsnummer, Arbeitsbeginn, vollversichert oder geringfügig, Arbeiterin oder Angestellte, echter oder freier Dienstvertrag ist es getan.
Für die korrekte Abrechnung und Erfüllung aller Meldepflichten, die sich aus der Personalverrechnung ergeben, jedoch noch nicht! Was noch unbedingt erforderlich ist?
Adresse der Dienstnehmerin | für die mtl. Beitragsgrundlagenmeldung |
Staatsbürgerschaft | wegen der ev. Meldung beschäftigter Ausländerinnen |
Familienstand | vorbereitend für familiäre Ansprüche oder Verpflichtungen |
Dienstort | zur Meldung bei der örtlich zuständigen GKK*) |
beschäftigt als | zur Erstellung des Dienstzettel, zur Einstufung und Beurteilung, ob Schwerarbeit oder Gesundheitsarbeit vorliegt |
anzuwendender Kollektivvertrag | für die Einstufung |
Einstufung | in Beschäftigungsgruppe und Beschäftigungsjahr |
Schwerarbeit | für die Schwerarbeitsmeldung |
Gesundheitsarbeit | für die Anmeldung im Gesundheitsberuferegister |
Monatslohn (für Arbeiterinnen) Monatsgehalt (für Angestellte) | für die Bezugsabrechnung, Kontrolle mit dem Mindestbezug laut Kollektivvertrag |
Arbeitszeit wöchentlich bzw. täglich | für die Berechnung von Urlaubszeiten bzw. Arbeitsausfällen |
Pendlerin, Alleinverdienerin, Familienbonus | zur Berücksichtigung von Steuerbegünstigungen |
SteuerTIPP: Verwenden Sie unser Anmeldeformular im Service-Bereich unserer Website zur Unterstützung!
*) Örtlich zuständig ist die Gebietskrankenkasse des Dienstorts – zumindest vorerst. Ob sich nach der Zusammenlegung der GKKs daran etwas ändern wird, ist abzuwarten.
(Marina Polly) 03/19