Update Umsatzsteuer für Beherbergung
Im Frühjahr dieses Jahres wurde die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen von bisher 13% auf 10% beschlossen. Diese Änderung tritt mit 01.11.2018 in Kraft. Künftig können Beherbergungsunternehmen wieder den einheitlichen Steuersatz von 10% auf Beherbergung und Frühstück anwenden. Die aufwändige Aufteilung entfällt somit.
(Lilian Levai) 06/18