Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Jeder Unternehmer, der mit Daten von EU-Verbrauchern arbeitet, diese speichert und/oder verarbeitet hat die Verordnung einzuhalten. Dabei sollen vor allem personenbezogene Daten geschützt werden. Als besonders sensible Daten werden folgende Kategorien verstanden:
- Herkunft: rassistische und ethnische Herkunft
- Überzeugungen: politisch, religiöse, weltanschauliche
- Zugehörigkeiten: Gewerkschaft, Verbände
- Daten: genetische, biometrische, gesundheitliche
- Daten: zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung
Diese Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung, auf Grund von gesetzlichen Rechten und Pflichten, oder zum Schutz lebenswichtiger Interessen verarbeitet werden. Damit personenbezogene Daten korrekt verarbeitet und das notwendige Schutzniveau sicher gestellt werden können, müssen folgende Grundsätze für die Verarbeitung einhalten: Rechtmäßigkeit, Speicherbegrenzung, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Datensicherheit.
Auf der anderen Seite stehen Betroffenen von nun an folgende Rechte zur Überprüfung der bereits dargestellten Grundsätze zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch. Darüber hinaus werden die Rechte durch die Informationspflicht Personen ergänzt. Dabei muss die Übermittlung von Informationen auf Anfrage innerhalb von vier Wochen schriftlich und kostenfrei an den Betroffenen vorgenommen werden. Verstöße hiergegen können bei der Datenschutzbehörde angezeigt werden.
Hinsichtlich des Strafrahmen werden folgende Faktoren bei der Setzung des Strafmaßes berücksichtigt: Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, sowie die Anzahl der betroffenen Personen, sowie die Sensibilität der Daten und die vernachlässigten Schutzmaßnahmen. Beim max. Strafrahmen werden je nach Verstoß zwei verschiedene Varianten herangezogen: Entweder bis zu A) 10 Mio. EUR oder 2 % oder B) bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des gesamten weltweiten erzielten Jahresumsatzes.
(Ines Polly) 03/18