Drei Fragen zur Registrierkassenpflicht ab 1. April 2017
Frage 1 – Brauche ich eine Registerkasse?
Die Registrierkassensicherheitsverordnung bestimmt, dass ab 01.01.2016 Betriebe alle ihre Bareinnahmen (auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarten, Gutscheinen etc.) zur Losungsermittlung einzeln erfassen müssen.
Daher brauchen KEINE Registrierkasse:
- Vermieter (unabhängig von der Höhe der Einnahmen)
- Vereine für Spenden und unentbehrliche Hilfsbetriebe
- Kleinbetriebe bis zu 15.000€ Jahreseinnahmen
- Betriebe mit Umsätzen im Freien bis zu 30.000€
- Bestimmte Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten
Frage 2 – Was braucht die Registrierkasse?
Die sog. Registrierkasse ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das über folgende Voraussetzungen verfügen muss:
- Datenerfassungsprotokoll (jederzeit exportierbar)
- Belegdrucker
- Signaturerstellungseinheit (z.B. Chipkarte oder USB)
- Anmeldung beim Finanzamt
Frage 3 – Wie registriere ich die Registrierkasse?
Zur Registrierung einer Kasse muss diese zu Beginn in Betrieb genommen werden, und mit Hilfe einer FinanzOnline-Meldung wird diese registriert. Dazu müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
- Registrierung der Signatureinheit
Zu Beginn muss die Signatureinheit und der Vertrauensanbieter hinterlegt werden. Dazu sind folgende Daten bekannt zu geben:
a. Seriennummer
b. Art der Signatur
c. Vertrauensanbieter - Registrierung der Registrierkasse
Nun muss jede Kasse einzeln registriert werden. Dazu werden folgende Informationen pro Kasse benötigt:
a. Kassenidentifikationsnummer
b. Bemerkung (freiwillige Angabe, die bei mehreren Kassen sinnvoll ist)
c. Benutzerschlüssel AES-256
d. Prüfwert für den Benutzerschlüssel - Startbeleg
Nachdem die Registrierkasse im FinanzOnline erfolgreich registriert wurde, erstellt das Kassensystem einen Startbeleg mit einer QR-Code-Signatur. Um diesen und die Registrierung der Kasse überprüfen zu können, muss man den QR-Code mithilfe des Autentifizierungscodeskontrollieren. - Authentifinzierung der Registrierkasse
Der Autentifizierungscode ist über FinanzOnline anzufordern. Die BMF-Belegcheck APP muss von einem Smartphone heruntergeladen werden (Playstore oder itunes). Danach kann der Startbeleg gescannt und der Authentifizierungscode eingegeben werden. Bei erfolgreicher Prüfung erscheint ein grünes Hakerl mit der Information „Beleg ok“.
(Ines Polly, Marina Polly) 03/17
Siehe auch: Kassensysteme und Aufzeichnungspflichten (03/15), Kassenrichtlinie 2012 (03/12), Kassensysteme und Aufzeichnungspflichten (09/15)