STEUERreform – Die neuen Tarife ab 2016
Die steuerliche Entlastung der Arbeitnehmer war das vorrangige Ziel der Reform. Dies ist nun auch geschehen und sieht mit den begleitenden Maßnahmen so aus:
Die neuen Steuersätze ab 2016 gelten für alle Einkommensbezieher: Selbstständige, Angestellte, Pensionisten, Landwirte, Vermieter, usw.
NEU | ALT | ||||
über | bis | Steuersatz | über | bis | Steuersatz |
0 € | 11.000 € | 0% | 0 € | 11.000 € | 0% |
11.000 € | 18.000 € | 25% | 11.000 € | 25.000 € | 36,5% |
18.000 € | 31.000 € | 35% | 25.000 € | 60.000 € | 43,21% |
31.000 € | 60.000 € | 42% | 60.000 € | 50% | |
60.000 € | 90.000 € | 48% | |||
90.000 € | 50% |
- Für Spitzenverdiener wurde für Einkommen über 1 Million € – befristet bis 2020, also für die kommenden 5 Jahre – ein Steuersatz von 55% eingeführt.
- Davon abgesehen, wurde in allen Steuerklassen eine Reduzierung des Steuersatzes vorgenommen.
- Für die Kleinverdiener bis 11.000 € Jahreseinkommen wurde die Negativsteuer, eine Rückerstattung bei der Arbeitnehmerveranlagung, angehoben.
- Die allgemeinen Absetzbeträge für Arbeitnehmer wurden von bisher 355 € auf 400 € erhöht.
Negativsteuer ab 2015 bzw. 2016
Bisher konnte der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag (ab 494 €, je nach Anzahl der Kinder) sowie 10% der Sozialversicherungsbeiträge (max. 110 €) rückerstattet werden, wenn das Einkommen so gering war, dass man keine Steuer bezahlte.
Ab 2015 wird die Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf 20% (max. 220 €) angehoben, ab 2016 auf 50% (max. 400 €, bei Pendlern auf max. 500 €) angehoben. Die Rückerstattung des Alleinverdiener- und es Alleinerzieherabsetzbetrages bleibt unverändert.
Entlastungsrechner
Das Finanzministerium bietet auf seiner Homepage eine Möglichkeit, die zu erwartende Steuerentlastung berechnen zu lassen:
www.bmf.gv.at – Berechnungsprogramme – Entlastungsrechner.
Kinderfreibetrag
Ab dem Jahr 2016 steht den Eltern ein höherer Kinderfreibetrag zu: 440 € je Kind (statt bisher 220 €), wenn nur ein Elternteil ihn geltend macht, und 300 € je Kind (statt bisher 132 €), wenn ihn zwei Elternteile geltend machen.
STEUERfrei für Arbeitnehmer
Bestimmte „Vorteile“ aus dem Dienstverhältnis werden nun zu den steuerfreien hinzugefügt:
- Impfungen
- Gesundheitsförderung und präventive Maßnahmen
- Sachgeschenke bis 186 € bei Dienst- oder Firmenjubiläum (zusätzlich zu den jährlichen Sachgeschenken bei Firmenfeiern)
- Zuwendungen zu Begräbnissen des Dienstnehmers, dessen (Ehe-)Partners oder dessen Kinder, soweit sie noch Familienbeihilfe beziehen.
Dafür pflichtig für Arbeitnehmer
Im Gegenzug wurden folgende Steuer- und Sozialversicherungsbefreiungen gestrichen:
- Jubiläumsgelder (bisher sv-frei)
- Haustrunk im Brauerei-Gewerbe, also Freibier! (bisher sv- und lst-frei)
(Marina Polly) 09/15
siehe auch: Ausblick auf die Steuerreform 2016 (Mar 2015), Arbeitnehmerveranlagung: Alleinerzieherabsetzbetrag (Sept 2012), Basics zur ANV (Nov 2009)