STEUERreform 2015/16 – für Vermieter und Betriebsgebäude
Dieses Kapitel zählt, was die Steuerreform betrifft, eher zur sog. Gegenfinanzierung. Das bedeutet, dass sich einige Steuerzahler eher auf höhere Steuern, weil niedrigere Absetzbeträge, einstellen müssen.
Gebäude betrieblich oder privat?
Für die Abschreibungen galten bisher recht unterschiedliche Regelungen für betrieblich genutzte und für (privat) vermietete Gebäude. Dabei bedeutet „privat“ lediglich, dass die Abschreibung unter den Vermietungseinkünften absetzbar ist, während für betrieblich genutzte Gebäude im der Gewinnermittlung von Selbstständigen oder Gewerbebetrieben die Abschreibung geltend gemacht wird.
Im betrieblichen Bereich
Bisher konnte hier von den Anschaffungskosten (vereinfacht dargestellt) folgende Prozentsätze abgesetzt werden:
3% | Für Betriebsgebäude mit einer Nutzung für Gewerbebetriebe (und Land- und Forstwirtschaft) |
3% | Für Betriebsgebäude mit einer mind. 80%igen Nutzung für andere Betriebe (z.B. Freiberufler) |
2,5% | Für Betriebsgebäude der Bank- und Versicherungsbranche |
2% | Für alle anderen Betriebsgebäude |
Dieser Prozentsatz wurden nun auf 2,5% vereinheitlicht, jedoch für Gebäude (und damit auch Wohnungen), die zu Wohnzwecken überlassen werden mit 1,,5% festgesetzt.
Im Vermietungs-Bereich
Bisher konnte hier von den Anschaffungskosten 1,5% bei alle Vermietungen (zu Wohn- oder zu betrieblich Zwecken) abgesetzt werden. Das ist auch so beibehalten worden.
Aber Achtung: Die Berechnung der Anschaffungskosten!
Ein Gebäude für sich allein wird ja selten angekauft. Meistens geht es um ein Grundstück MIT Gebäude. Und da gab es eine alte Regelung, dass der Wert des Grundstückes 20% beträgt, und somit der Wert des „abschreibbaren“ Gebäudes 80% des Gesamtkaufpreises beträgt.
Nun hat man dies gesetzlich so geregelt: der Wert des Grundstückes beträgt nun 40% der Anschaffungskosten.
Ein Beispiel: Ihr vermietetes Grundstück (Wohnung) kostete 100.000 €, abzüglich dem bisherigen Grundanteil von 20% ergaben 80.000 € Basis für die Abschreibung bisher. 1,5% davon bei Vermietung im „privaten“ Bereich, so konnten Sie bisher jährlich 1.200 € absetzen, ab 2016 nur mehr 1,5% von 60.000 €, somit 900 €.
(Marina Polly) 09/15