Ein Ausblick auf die Steuerreform 2016 – Für Dienstnehmer- und geberinnen

Noch ist es nicht fix, aber für Dienstgeber- und nehmerinnen könnte es zu folgenden Änderungen kommen. Aber es gilt:  „Gesetzwerdung bleibt abzuwarten!“.

Was quasi automatisch in der Personalverrechnung wird berücksichtigt:

Lohnsteuer wird gesenkt
Für alle Einkommenshöhen wird die Lohnsteuer gesenkt. Dass für Lohnbezieherinnen mit einem Jahresbezug von über 1 Million € der Spitzensteuersatz von 50% auf 55% angehoben werden soll, führt jedoch auch in dieser Einkommenshöhe zu einer Nettoentlastung. Wer es genau wissen will, sieht im Entlastungsberechner auf der Homepage des Finanzministeriums nach. (http://onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner_Entlastungsrechner.html)

Arbeitnehmerinnen- und Verkerhrsabsetzbetrag wird erhöht
Statt bisher den Verkehrsabsetzbetrag von € 291,00 und dem Arbeitnehmerinnenabsetzbetrag von € 54,00 (gesamt € 345,00) soll dann ein gemeinsamer Verkehrsabsetzbetrag von € 400,00 gelten.

Sachbezug bei PKW
Bei einem CO²-Ausstoß von mehr als 120g/km wird der Sachbezugswert auf Basis der Anschaffungskosten um 2% erhöht.

Was bei der Arbeitnehmerinneveranlagung geltend zu machen ist:

Negativsteuer
Für alle Arbeitnehmerinnen, die keine Lohnsteuerbezahlen wird die Rückerstattung ausgeweitet:

         10% der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, bisher max. € 110,00, dann 50% der Beiträge, max. € 400,00

         Pendlerzuschlag von bisher max. € 290,00, Erhöhung geplant

Kinderfreibetrag
Der Kinderfeibetrag wird von € 220,00 auf € 440,00 je Kind verdoppelt.

(Marina Polly) 03/15

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