Kurz notiert
Neues Formular für die UVA
Ab 2014 gibt es in den Umsatzsteuervoranmeldungen eine Erleichterung: ab sofort ist die Angabe der Vorsteuern aus KFZ sowie der Vorsteuern aus Gebäuden nicht mehr erforderlich.
Umsatzsteuerpflicht für Arbeitsmediziner
Nach den einheitlichen EU-Richtlinien sind nur Heilbehandlungen umsatzsteuerbefreit. Die Tätigkeiten der Arbeitsmediziner sind jedoch umsatzsteuerpflichtig (mit 20% MWSt), außer es handelt sich um individuelle Beratungen, Untersuchungen oder Impfungen. Die Betriebsärzte können also sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Tätigkeiten ausführen. Aus Vereinfachungsgründen legt das Finanzministerium fest, das man pauschal mit 10% steuerfreien (also heilbehandelnden) Tätigkeiten rechnen kann. Ab 2014 ist der Rest des Honorars ist mit Umsatzsteuer zu verrechnen.
Zuschüsse zur Kinderbetreuung
Der Arbeitgeber kann direkte Zahlungen für Kinderbetreuung leisten, die für den Arbeitnehmer steuerfrei sind. Diese Beiträge sind direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung oder –personzu bezahlen. Ab 2014 wurde der Maximalbetrag je Kind (bis zum Alter von 10 Jahren) von 500 € jährlich auf 1.000 € jährlich angehoben.
Bisherige Artikel: Absetzbarkeit von Verpflegungs- als Kinderbetreuungskosten (09/2011)
Lettland führt den Euro ein
Seit 1.1.2014 gibt es ein 18. Land mit Eurowährung. Der Umrechnungskurs beträgt 0,702804 Lats (abk. LVL) für 1 Euro. Für Sammler gibt natürlich auch einen lettischen Münzensatz!
(Marina Polly) 03/14