Erleichterung zur Gründung einer GmbH
Die Rechtsform der GmbH wird durch die Senkung des Mindeststammkapitals und der anfallenden Gründungskosten in Zukunft attraktiver.
Mit 1. Juli 2013 beträgt das Mindeststammkapital zur Gründung einer GmbH 10.000 €, wobei es – wie nach bisherigem Recht – genügt, mindestens die Hälfte (5.000 €) in bar zu leisten. Die Senkung hat zur Folge, dass sich die daran gebundenen Tarife für Notarinnen und Rechtsanwältinnen reduzieren. Die Notariatsgebühren belaufen sich künftig nur mehr auf 602 €, bei Gründung einer Einpersonen-GmbH mittels „Mustersatzung“ sogar nur noch auf 75,65 €. Für bereits bestehende Gesellschaften gibt es die Möglichkeit das Stammkapital auf die neue Mindesthöhe herabzusetzen.
Abhängig vom Mindeststammkapital ist die Mindestkörperschaftsteuer, die sich somit auf 500 € pro Jahr (derzeit 1.750 € pro Jahr) reduziert. Die Vorauszahlungen für die herabgesetzte Mindestkörperschaftsteuer kommen für bereits bestehende GmbHs erst ab dem Jahr 2014 zur Anwendung, Vorauszahlungsbescheide nach dem 1. Juli 2013 berücksichtigen die niedrigere Mindeststeuer bereits anteilig. Bei Neugründungen entfällt die bislang gültige Regelung, dass für die ersten vier Kalendervierteljahre eine reduzierte Mindestkörperschaftsteuer von 273 € pro Quartal anfällt.
Die Senkung des Mindeststammkapitals bewirkt auch eine reduzierte 1%ige Gesellschaftsteuer von derzeit 350 € auf künftig 100 €. Nur mehr 50 € beträgt die Gesellschaftsteuer, wenn die Mindestbareinzahlung von 5.000 € erfolgt.
Die Eintragung von GmbHs in das Firmenbuch wird nicht mehr in der Wiener Zeitung veröffentlicht, sondern in der Ediktsdatei bekanntgegeben. Allerdings ist die Geschäftsführerin einer GmbH verpflichtet, bei Erreichen der Kennzahlen des Unternehmensreorganisationsgesetzes (Eigenmittelquote von weniger als 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer von mehr als 15 Jahren) eine Generalversammlung einzuberufen und deren Beschlüsse dem Firmenbuchgericht mitzuteilen.
(Renate Schneider) 07/13
siehe auch: Vereinfachte GmbH-Gründung ab 2018