Die Reform der Finanzverwaltung geht weiter
Zusammenlegung der Finanzämter
Durch die Zusammenlegung der Finanzämter Wien 3/11/Schwechat/Gerasdorf und Wien 6/7/15 entsteht künftig das Finanzamt 3/6/7/11/15/Schwechat/Gerasdorf. Folglich ändern sich für sämtliche Abgabepflichtige, die beim Finanzamt 6/7/15 veranlagt sind, die Finanzamts- und Steuernummern. Sie werden in einem Schreiben darüber informiert. Zu beachten ist außerdem, dass es betreffend zukünftiger Finanzamtszahlungen zu einer Änderung der Bankverbindung kommt. In FinanzOnline besitzen für sämtliche Abfragefunktionen sowie Übermittlungen noch die „alten“ Finanzamts- und Steuernummern Gültigkeit. Es erfolgt dann im System ein automatischer Wechsel auf die „neue“ Finanzamts- und Steuernummer, die gesondert in einem Hinweisfeld angezeigt wird.
Änderung der Bankverbindungen der Finanzämter
Die neuen Bankverbindungen der Finanzämter sind auf der Homepage des Finanzministeriums unter folgendem Link zu finden: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/.
Bis auf weiteres können Zahlungen noch über die bisherige Bankverbindung erfolgen.
(Renate Schneider) 07/13