Dienstgeber News-Flash
Ab 2013 sind in der Lohnverrechnung Neuigkeiten zu beachten.
Dienstnehmerdarlehen
Der Dienstgeber gewährt seinem Dienstnehmer ein Darlehen oder einen Vorschuss, und das zinsenfrei. Soweit so sozial. Bisher musste eine Zinsersparnis in Höhe von 3,5% als Sachbezug versteuert werden. Ab 2013 wird dieser „fixe“ Prozentsatz durch einen „variablen“, dem Kapitalmarkt angepassten, Zinssatz ersetzt. Für 2013 wurde dieser Zinssatz mit 2% festgesetzt, gilt aber wie bisher nur für Dienstnehmerdarlehen ab 7.300 €.
Dienstwohnungen (arbeitsnah)
Der Dienstgeber stellt seinem Dienstgeber eine Wohnung gratis zur Verfügung. Soweit so (manchmal) praktisch. Dafür sind Sachbezüge nach den Richtwerten der einzelnen Bundesländer anzusetzen. Diese liegen bei Wohnräumen zwischen 4,7€ je m² und 47,12€ je m², je nach Bundesland. Neu ist, dass bei Wohnunterkünften, die auch im Interesse des Arbeitgebers liegen, und unter 30 m² liegen, kein Sachbezug mehr anzusetzen sind. Bis Wohnunterkünften von bis 40 m² wird der Sachbezugswert um 35% vermindert.
(Marina Polly) 03/13