Sozial-Versicherung für Selbstständige
Für Arbeitnehmerinnen ist die Sozialversicherung mit dem Eintritt in ein Dienstverhältnis gegeben. Bei den Selbstständigen ist die soziale Absicherung von bestimmten Kriterien abhängig.
Bin ich Gewerbetreibende?
Dann ist eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) gegeben, und dies ab dem Monat der Eröffnung des Gewerbes. Die Eröffnung des Gewerbes tritt mit der Anmeldung bei der Gewerbebehörde ein (bei bewilligungspflichtigen Gewerben mit dem Zulassungsbescheid).
Woher weiß ich, dass ich Gewerbetreibende bin?
In dem Gesetz GEWERBEORDNUNG ist geregelt, dass jede gewerbsmäßig ausgeübte und nicht gesetzlich verbotene Tätigkeiten, gewerblich ist. Dabei bestehen Ausnahmen etwa für Tätigkeiten etwa als Künstlerin, Literatin, oder Lehrende, sowie für bestimmte Therapieberufe, für die kein Gewerbeschein erforderlich ist.
Habe ich als Kleinunternehmerin Begünstigungen?
Ja, Unternehmerinnen mit einem Jahresumsatz unter 30.000 € und einem Gewinn unter der Geringfügigkeitsgrenze (2012: 4.515,12 €) werden auf Antrag von der Versicherungspflicht ausgenommen.
Wie wird die Sozialversicherung vorgeschrieben?
Jungunternehmerinnen:
Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich, wobei in den drei ersten Jahren der Gewerbetätigkeit vorläufig der Mindestbeitrag vorgeschrieben wird. Nachdem für das Jahr das Einkommen berechnet und dem Finanzamt erklärt wurde, erfolgt automatisch eine Nachbemessung, die im darauffolgenden Kalenderjahr auf Viertelbeträge verteilt vorgeschrieben wird..Erfreulich für Jungunternehmerinnen ist, dass dabei nur die Pensionsversicherung nachbemessen wird, die Beiträge für Krankenversicherung sind in den ersten drei Jahren fix in Höhe des Mindestbeitrags.
Nicht-mehr-jung-Unternehmerinnen:
Ab dem vierten Jahr der Berufsausübung wird der vorläufige Beitrag nach dem drittvorangegangenen Jahr bemessen und um einen gesetzlichen Aktualisierungsfaktor erhöht. Dabei gelten die Beitragssätze des aktuellen Jahres.
Beispiel Vorschreibung für 2012
Bemessungsgrundlage 2009: 30.000 €
Beitragssätze 2012: 17,5% Pensionsversicherung, 7,65% Krankenversicherung, Selbstständigenvorsorge 1,53%
Aktualisierungsfaktor 2012: 1,052
Vorläufige Vorschreibung:
Pensions- und Krankenversicherung 30.000 x (17,5%+7,65%)x1,052 = 7.937,34 € jährlich
Fixe Vorschreibung:
Unfallversicherung: 99,00 € jährlich
Selbstständigenvorsorge: 30.000 x 1,53% = 459,00 € jährlich
Ist die endgültige Bemessungsgrundlage gleich dem steuerpflichtigen Gewinn?
Nein, denn dem steuerpflichtigen Gewinn werden die im Jahr (für das laufende Jahr oder für Vorjahre) vorgeschriebenen Beiträge an Pensions- und Krankenversicherung hinzugerechnet. Dazu kommt, dass es bei Verlusten oder niedrigen Gewinnen eine derzeit fixe Mindestbemessungsgrundlage von 6.453,36 €, bei hohen Gewinnen eine jährlich angepasste Höchstbemessungsgrundlagen (2012: 59.220 €) gibt.
Was kann ich tun, wenn mein Gewinn im laufenden Jahr sehr niedrig ist?
Sollte der erwartete Gewinn wesentlich niedriger sein als vor drei Jahren, kann ein Antrag auf Herabsetzung gestellt werden.
Ich bin nicht Gewerbetreibende, wie läuft es bei mir?
Auch Neue Selbstständige sind in der SVA versichert, jedoch ist für sie die Pflichtversicherung nicht per Gewerbeschein automatisch gegeben. Daher wurden Versicherungsgrenzen eingeführt, ab welchen die Pflichtversicherung vorliegt. Diese sind bei nebenberuflich Selbstständigen die Geringfügigkeitsgrenze (s.oben) bei hauptberuflich Selbstständigen die Mindestbemessungsgrundlage (s.oben).
Da das Überschreiten dieser Grenzen definitiv erst am Ende eines Jahres festgestellt werden kann, haben Neue Selbstständige zwei Möglichkeiten: 1. Man erklärt gegenüber der SVA, dass man versichert sein möchte, egal wie hoch oder niedrig das Einkommen sein wird, oder 2. man wartet das Jahr ab und ist dann je nach Höhe des Gewinns rückwirkend beitragspflichtig oder auch nicht.
Ist eine freiwillige Erklärung des Überschreitens zu empfehlen?
Sofern für Neue Selbstständige die Notwendigkeit einer durchgehenden Krankenversicherung besteht, sicher ja. Dabei werden quasi im Paket gleich Pensionsversicherungsmonate und Beiträge zur Selbstständigenvorsorge gesammelt. Für den Fall, dass diese Vorsorgen nicht als wichtig eingestuft werden, kann ein Zuwarten empfohlen werden, wobei bei Versicherungspflicht ein 9%iger Beitragszuschlag verrechnet wird.
STEUERtipp: bis zum Jahr 2011 ist die Erklärung des Überschreitens bis zum Zeitpunkt der Einkommensfeststellung zuschlagsfrei möglich gewesen. Ab 2012 kann die Erklärung zuschlagsfrei nur bis Dezember des laufenden Jahres erfolgen.
STEUERtermin: Kalkulieren Sie bitte jetzt Ihre Gewinnlage für 2012! Gerne helfen wir Ihnen dabei, um noch rechtzeitig eine Erklärung abgeben zu können.
(Marina Polly) 09/12
Siehe auch: SVÄG 2012 (03/2013), Abgabentabelle (2010), SVA Optimierung (2012)