Ein Schmankerl aus der Rechtsprechung: Wer gilt als Künstlerin?
Ständige Rechtsprechung und herrschende Lehre sind sich einig, dass sowohl im Ertragsteuer- als auch im Umsatzsteuerrecht Künstlerin ist, wer eine persönliche und eigenschöpferische Tätigkeit in einem umfassenden Kunstfach aufgrund künstlerischer Begabung entfaltet und sich nicht darauf beschränkt, Erlernbares oder Erlerntes wiederzugeben. Vom Künstlertum ausgeschlossen werden explizit Darbietungen altorientalischer Musik. Was würden die Wiener Philharmoniker wohl dazu sagen, dass die Aufführung traditioneller Musik nicht als Kunst angesehen wird? (vgl.: VwGH 29.2.2012, 2008/13/0141)
(Lilian Levai) 09/12