Zinsen, Dividenden & Co

Die Neuordnung der Steuer auf Kapitalerträge ist ein Kernpunkt des Budgetbegleitgesetztes, das Ende Dezember endgültig beschlossen werden soll. Hier die Eckpunkte.

Vermögenszuwachssteuer

So wie schon bisher auf laufende Sparzinsen und Dividenden eine 25%ige Kapitalertragsteuer eingehoben wurde, soll dies ab nun auch für Gewinne aus der Veräußerung der Kapitalanlagen selbst der Fall sein. Bestand bisher eine steuerbefreiende Spekulationsfrist ab einem Jahr, gilt für ab dem 1. Jänner 2010 angeschaffte Wertpapiere, dass bei jedem gewinnträchtigen Verkauf von der depotführenden (inländischen) Bank 25% Sondersteuer einzubehalten sind. Ausdrücklich werden auch sog. Derivate (spekulative Finanzinstrumente) in die Besteuerung einbezogen.

Endbesteuerung oder Regelbesteuerung

Für die Umsetzung der neuen Abzugsteuer haben die Banken bis zum 1. Juli 2001 Zeit.

Damit sind diese Einkünfte dann endbesteuert, außer Sie beantragen in der Steuererklärung den (niedrigeren) Normalsteuersatz.

Verlustausgleich

Gleichzeitig wird ein Verlustausgleich für Veräußerungsverluste mit laufenden Kapitalerträgen möglich sein, wobei die riskanten Geschäftsergebnisse untereinander verrechenbar sind und die Ergebnisse aus den traditionellen Finanzanlagen untereinander auch. Also kein Cross-Over-Auslgeich! Swap-Verluste etwa können mit Sparbuchertägen nicht ausgeglichen werden.

Beteiligungsveräußerung

Der Hälftesteuersatz für Beteiligungsverkäufe wird ersatzlos gestrichen, da diese unter die obige Vermögenszuwachssteuer fallen werden (gilt ab 1. Juli 2011).

Kreditgebühren

Die 0,8%ige Kreditgebühr enfällt ab dem 1. Jänner 2010 sowohl für Bank- als auch für Geschäftsdarlehen.

(Marina Polly) 12/10

siehe auch: Abgabenänderungsgesetz 2012 (07/2012)

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