Die unendliche Geschichte der Kleinbusse
Um als vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus anerkannt zu werden, muss das Fahrzeug ein kastenwagenförmiges Äußeres aufweisen sowie eine Beförderungsmöglichkeit für mehr als sechs Personen bieten. Der VwGH hat endgültig den Entschluss gefasst, den Vorsteuerabzug für das Modell Opel Zafira nicht zuzulassen. Eine Personenbeförderung dieser Größe ist seiner Meinung nach nicht über längere Strecken möglich und das Gepäck einer solchen Anzahl lässt sich kaum mitbefördern. Diese Entscheidung des VwGH ist schwer nachvollziehbar, denn die Verordnung bzw. Erlassbestimmung stellt nicht auf die tatsächlichen Sitze ab, sondern verweist auf die maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit. Auch wenn jeder weitere Hinweis im Erlass fehlt, wie die Beurteilung der Zulässigkeit einer Personenbeförderung zu erfolgen hat, ist es naheliegend die kraftfahrrechtliche Zulassung zur Beurteilung heranzuziehen. Auf Basis des KFG wird ein Fahrzeug stets für eine bestimmte Anzahl von Personen genehmigt und auch zugelassen. Warum der VwGH entgegen dieser Ansicht urteilt, ist unerklärlich. Daher ist es für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ratsam einen Blick auf die BMF-Homepage unter www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Listedervorsteuerab_5549/_start.htm zu werfen, die laufend die KfZ-Liste aller vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeuge aktualisiert zur Verfügung stellt.
(Renate Schneider) 10/10