Basel III – neue Rahmenbedingungen für Banken
Die Auswirkungen der Finanzkrise haben den von den Regulierungsbehörden und Zentralbanken der wichtigsten Volkswirtschaften beschickte Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht dazu veranlasst, das bereits bestehende Regelwerk (Basel II) zu verbessern. Unter dem Titel Basel III werden härtere Kapital- und Liquiditätsvorschriften für Bankinstitute beschlossen.
Das Eigenkapital eines Bankinstituts setzt sich aus dem harten und weichen Kernkapital sowie dem Ergänzungskapital zusammen. Künftig kommen als hartes Kernkapital nur mehr eigene Aktien und einbehaltene Gewinne der Bank in Frage. Die Kernkapitalquote wird ermittelt, indem das Kernkapital einer Bank durch ihre Risikoposten wie z.B. Kredite oder risikobehaftete Wertpapiere dividiert wird. Damit lässt sich erkennen, wie groß der Risikopuffer der Bank ist. Bisher waren 4 % ausreichend, bis 2015 muss die Kernkapitalquote 6 % betragen. Davon sind 4,5 % hartes Kernkapital notwendig (bislang waren es 2 %) und 1,5 % weiches Kernkapital. Ab 2016 wird das harte Kernkapital um einen Kapitalerhaltungspuffer ergänzt, der bis 2019 2,5 % ausmacht. Dieser Puffer darf jedoch in Krisenzeiten unterschritten werden. Außerdem können einzelne Länder einen weiteren antizyklischen Puffer iHv 0 bis 2,5 % umsetzen, um übermäßiges Kreditwachstum einzudämmen. Damit kann eine Kernkapitalquote von max. 11 % erreicht werden.
Neben dem Kernkapital bildet das Ergänzungskapital einen weiteren Bestandteil der Eigenmittel einer Bank. Es besteht aus Genussrechten und langfristigen Verbindlichkeiten. Dafür sind 2 % erforderlich, damit die Eigenmittel einer Bank eine Höhe von mindestens 8 % der Risikopositionen aufweisen. Wird diese Gesamtkapitalquote unterschritten, muss die Bank ein Insolvenzverfahren einleiten.
Zudem benötigen die Banken nach Basel III bis 2018 einen größeren Liquiditätspuffer. Damit wird verhindert, dass Banken kurzfristige Zahlungsverpflichtungen langfristig refinanzieren. Mithilfe des Leverage Ratio, der auf 3 % festgelegt wurde, zeigt sich, wie hoch sich Banken verschulden dürfen.
Um den Anforderungen nach Basel III gerecht zu werden, brauchen die Banken mehr Eigenkapital. Längere Übergangsfristen sollen dazu beitragen, den Banken genügend Zeit zu geben, zusätzliches Eigenkapital zu beschaffen, um nicht die Kreditvergabe einschränken zu müssen. Trotzdem liegt es als Unternehmer in Ihrem Interesse darauf zu achten, dass Ihr voraussichtlicher Kapitalbedarf durch Kredite gedeckt ist. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die vorhandene Eigenkapitalausstattung Ihrer Bank, damit Sie einschätzen können, wie viel Ihre Bank davon noch benötigt.
(Renate Schneider) 10/10