Kurzmitteilungen Sozialversicherung
• Bonus/Malus abgeschafft – seit 01.09.2009 werden Dienstgeberinnen keinen Bonus für die Einstellung älterer Arbeitnehmerinnen mehr erhalten. Vorher eingestellte Dienstnehmerinnen bleiben jedoch begünstigt. Auch entfällt die Maluszahlung bei der Kündigung.
• Befreiung von der Arbeitslosenversicherung – mit Stichtag 01.09.2009 entfällt der 3+3%ige Beitrag für die ALV erst ab dem 58. Lebensjahr (bisher 57.).
• Vorlaufzeit für Bildungskarenz – seit 01.09.2009 gilt die von 12 auf 6 Monate verkürzte Mindestbeschäftigungsdauer vor der Inanspruchnahme der Bildungskarenz.
• Sportler und Sportbetreuer – analog zur Einkommensteuer sind Entschädigungen bis zu 30 € täglich (max., 540 € monatlich) sozialversicherungsfrei, vorausgesetzt sie arbeiten nebenberuflich.
• WEBEKU eröffnet – für Dienstgeberinnen öffnet die Gebietskrankenkasse ein Online-Portal, um Einsichtnahme in Ihre Beitragskonten zu ermöglichen (weiter Informationen zum WEBEKU finden Sie im Artikel „Auftraggeberinnenhaftung“).
(Marina Polly) 11/09