Auftraggeberinnenhaftung
Mit dem Auftraggeberinnenhaftungsgesetz (AGH) soll dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegen gewirkt werden. Eine Unternehmerin, die eine Bauleistung ganz oder teilweise an ein anderes Unternehmen abgibt, muss beachten, dass Sozialabgaben bis zu einem Höchstmaß von 20% des Werklohns einbehalten werden müssen. Um diese Haftungsbestimmungen durchsetzen zu können, stehen nun zwei Web-Dienste im Internet zur Verfügung:
HFU-Gesamtliste
Ist ein Unternehmen in der HFU Liste, ist es von oben genannten Abgaben befreit (zur HFU-Liste).
TIPP: Nach der Suche der Dienstgeberinnennummer der gesuchten DG, kann mit dieser der DG in der HFG-Liste gesucht werden. Es können auch vergangene Stichtage gesucht werden um herauszufinden, ob am Tag der Überweisung die DG bereits in der HFU-Liste eingetragen war.
20%iger Haftungsbeitrag (WEBEKU Einsicht)
Die Haftung entfällt auch, wenn die Auftraggeberin 20% des zu leistenden Werklohns direkt an das eingerichtete Dienstleistungszentrum überweist. Auch auf dieses Beitragskonto kann über das WEBEKU uneingeschränkt Einsicht genommen werden (zur WEBEKU-Einsicht).
(Dominik Gocumyan) 11/09