„Wissen hat, neben anderen ideellen Gütern,
die angenehme Eigenschaft,
dass es sich durch teilen nicht vermindert.“
Mag. Marina Polly
Termine
15.9. USt und Werbeabgabe für Juli
15.9. Lohnabgaben für August
30.9. Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Lieferungen für August
30.9. Fristende VSt-Rückerstattung EU/Drittland
15.10. USt und Werbeabgabe für August
15.10. Lohnabgaben für September
31.10. Zusammenfassende Meldung für innengemeinschaftliche Lieferungen für September bzw. das 3. Viertel
15.11. USt und Werbeabgabe für September bzw. das 3. Quartal
15.11. Lohnabgaben für Oktober
15.11. ESt- und KÖSt-Vorauszahlungen für das 4. Vierteljahr
15.11. KU und KR für das 3. Vierteljahr
31.11. Zusammenfassende Meldung für innengemeinschaftliche Lieferungen für Oktober
Ab 9.10.2025 verpflichtende Überprüfung des Empfängernamens bei Überweisungen
Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken dazu verpflichtet bei Überweisungen in Euro zu überprüfen, ob der Empfängername und der IBAN zusammenpassen.
Ist das nicht der Fall bzw. bestehen Abweichungen, wird vor der Ausführung der Überweisung drauf hingewiesen. Entweder kann man die Daten korrigieren oder ohne Korrektur die Überweisung in Auftrag geben. Wichtig: Werden die Daten ohne Korrektur in Auftrag gegegeben, besteht bei Fehlüberweisung kein Anspruch auf Rückerstattung.
Achten Sie daher darauf, dass Sie Ihren Kunden (zB auf der Rechnung) den korrekten Empfängername zum IBAN mitteilen.
Wir arbeiten COOKIEfrei!

Mag. Marina Polly
Wirtschaftstreuhänderin, Steuerberaterin
Krongasse 8/6
A-1050 Wien
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Montag – Freitag
9:00 bis 17:00 Uhr
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