STEUERfrei - August 2007 |
Privatlehrer an öffentlichen Schulen
Honorare von Privatlehrern -/innen an öffentliche Schulen (oder ähnlichen Bildungseinrichtungen, wie etwa WIFI) sind von der Umsatzsteuer befreit. Neuerdings umsatzsteuerfrei sind diese Honorare auch dann, wenn die Honorare von Personengesellschaften (OG, KG) oder GmbHs verrechnet werden. (BMF, UStR RZ 879)
(Marina Polly) 08/07