STEUERfrei - Juli 2002 |
i Ersatzzeiten
Auch wenn Dienstnehmer dem Unternehmen nicht zur Verfügung stehen, werden Beiträge zur Mitarbeitervorsorge geleistet.
Zivil- und Präsenzdienst: Arbeitgeber zahlt bei aufrechtem Dienstverhältnis 1,53% der fiktiven Bemessungsgrundlage (Höhe des Kinderbetreuungsgeldes)
Wochen- oder Krankengeldbezug: Arbeitgeber zahlt 1,53% des für den letzten vollen Monat gebührenden Entgelts; beim Krankengeld 1,53% von der Hälfte dieses Entgelts
Kinderbetreuungsgeldbezug: Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) zahlt 1,53% des Kinderbetreuungsgeldes sofern auch Anspruch auf Wochengeld gegeben war
Bildungskarenz, Freistellung gegen Entfall des Entgelts: FLAF zahlt 1,53% der fiktiven Bemessungsgrundlage (Höhe des Kinderbetreuungsgeldes)
(Andrea Gauster) 07-09/02