STEUERfrei - Dezember 2009 |
Ein Konvolut
an Änderungen 2009 – das nächste Abgabenänderungsgesetz
Als Ergänzung zu den Artikeln der vergangenen STEUERfrei-Ausgaben hier ein weiteres Abgabenänderungsgesetz (Beschluss ist abzuwarten), das folgende wesentliche steuerliche Änderungen bringt:
• Aufnahme einer speziellen Regelung zur Auszahlung des Urlaubsentgeltes direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) an den Arbeitnehmer: Die BUAK übernimmt damit die Pflichten des Arbeitgebers und hat die Lohnsteuer einzubehalten.
• Das höhere Pendlerpauschale sowie der Pendlerzuschlag, die bis 31.12.2009 befristet waren, werden um ein weiteres Jahr bis 31.12.2010 verlängert.
• Eine Maßnahme, die ebenfalls bis 31.12.2010 verlängert wird, betrifft die bis 31.12.2009 befristete Erhöhung des Kilometergeldes auf 42 Cent pro km bei PKW und Kombi. Bei Motorrädern bis 250 cm³ Hubraum wird die Erhöhung auf 14 Cent und bei Motorrädern über 250 cm³ Hubraum auf 24 Cent beibehalten.
Die vorgesehene Aktienquote für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge wird von derzeit 40% auf 30% gesenkt. Dies gilt für alle Zukunftsvorsorgebeiträge und überwiesenen Prämien bis zum 31.12.2009.
Ab 1.1.2010 sinkt die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Aktienquote mit steigendem Alter, bis zum 45. Lj. 30%, ab dem 45. Lj. 25% und ab dem 55. Lj. 15%. Für bestehende Verträge ist ein Umstieg auf das neue Modell möglich. Diese Regelung soll der Flexibilisierung der Veranlagungsregelungen für Versicherungsanbieter und damit der Ertragsoptimierung für Ihre Kunden dienen.(Renate Schneider) 12/09